Seit dem 1. Februar 2019 sind in Wien Verordnungen zu Waffenverbotszonen in Kraft.
Nachzulesen unter https://www.polizei.gv.at/lpd_docs/1378.pdf.
Aber nehmen wir uns einzelne Inhalte der Verordnung vor.
Da steht zum Beispiel-
Waffen verstehe ich noch, aber was sind denn das für Gegenstände, von denen hier die Rede ist? Regenschirme, Glasflaschen, oder die Nagelfeile in der Handtasche, u.s.w. Darf man jetzt nur noch Schuhe mit weicher Gummisohle tragen (der HighHeel ist übrigens die beliebteste Selbstverteidigungswaffe der Frauen und die Verletzungen damit können fatal sein), aber das liegt wohl im Ermessen der einzelnen Beamten.
Oder-
Tja, meine Damen…..weg mit Euren Pfeffersprays.
Die nächste Frage die sich mir stellt, ist die nach dem konkreten Verdacht. Hier liest man-
Worin besteht ein konkreter Anhaltspunkt? Hautton oder fettige Haare? Ich glaube, ich gehe jetzt, zur Sicherheit, nur noch mit frisch gewaschenen Haaren und gestylt, wie zum Opernball, außer Haus.
Nun denn, wie auch immer. Hier sind sicher noch sehr viele Fragen offen.
Natürlich ist es sinnvoll eine Verordnung zu erlassen, um der Exekutive ein Instrument in die Hand zu geben, Waffen schon sicherzustellen, bevor sie zum Einsatz kommen. Das ist verständlich und wohl auch der eigentliche Sinn dahinter.
lt. Verordnung gelten die Waffenverbotszonen 3 Monate, bzw. wenn die „Gefährdung“ nicht mehr besteht.
Schlagwort Sinnhaftigkeit! Hallo……3 Monate? Was soll das denn? Und dann?
Oder: Ab wann besteht denn die Gefährdung nicht mehr? Ich würde sagen, ab dem Zeitpunkt an dem es keine Verbrecher und kein Verbrechen mehr gibt. Liegt doch in der Natur des Verbrechens, dass Gesetze außer Acht gelassen werden, oder etwa nicht?
Außerdem besteht die Verordnung nur für eigens angeführte Orte. Im Rest von Wien müssen wir wohl mit Angriffen rechnen.
Ich gehe davon aus, dass hier seitens der Politik weitergearbeitet wird, denn sonst ist die Verordnung sowohl sinnlos als auch planlos und endet wie das Alkoholverbot.
Gesoffen wird entweder heimlich, oder eben woanders.